KI-Transparenz

Einsatz künstlicher Intelligenz

Offenlegung nach Artikel 50 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO). Hier steht, wo wir KI einsetzen, wo nicht, und wer für die Inhalte geradesteht.

Worum es hier geht

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wann sie mit einem KI-System sprechen und wann Inhalte künstlich erzeugt wurden.

Wir setzen KI in Teilen unserer Arbeit ein und halten das für selbstverständlich — nicht für etwas, das man verstecken sollte. Diese Seite sagt konkret, wo.

Bilder: KI-generiert und gekennzeichnet

Das fotorealistische Szenenbild, das auf dieser Website als Artikel- und Vorschaubild für unsere Blogbeiträge dient, wurde mit generativer KI erzeugt. Es handelt sich nicht um eine Fotografie realer Personen, Räume oder Situationen. Die dort abgebildeten Personen existieren nicht, und die auf den Bildschirmen sichtbaren Zeichen sind kein lesbarer Code.

Dieses Bild ist unmittelbar am Motiv mit dem Hinweis „KI-generiert“ versehen. Der Hinweis erscheint im sichtbaren Bildbereich und wird auch von Screenreadern vorgelesen.

Nicht gekennzeichnet sind unser Logo, Icons, Diagramme und reine Oberflächengrafiken (etwa das Vorschaubild eines noch nicht geladenen Videos). Sie bilden nichts real Existierendes ab und fallen deshalb nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Ebenfalls ohne Hinweis bleiben rein dekorative Hintergrundtexturen, die stark abgedunkelt hinter Farbverläufen liegen: Sie zeigen kein Motiv und werden als Bild gar nicht wahrgenommen — und genau an die Wahrnehmung knüpft die Pflicht aus Art. 50 Abs. 5 an.

Echte Fotografien — sofern eingesetzt — tragen keinen KI-Hinweis; eine Falschkennzeichnung wäre genauso irreführend wie eine fehlende.

Rechtsgrundlage: Art. 50 Abs. 4 UAbs. 1 KI-VO in Verbindung mit den Leitlinien der Europäischen Kommission vom 8. Mai 2026.

Vorschaubilder in sozialen Netzwerken

Wenn ein Link zu dieser Website in einem sozialen Netzwerk, einem Messenger oder einer Suchmaschine geteilt wird, zeigen diese Dienste ein Vorschaubild an. Dabei handelt es sich um dasselbe KI-generierte Szenenbild. In einer solchen Vorschau können wir technisch keinen Hinweis einblenden — die Darstellung liegt vollständig beim jeweiligen Dienst. Wir weisen deshalb an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin.

Texte: KI-gestützt, menschlich verantwortet

Ein Teil unserer Texte — Blogbeiträge, Leistungsbeschreibungen, Meta-Angaben — entsteht unter Einsatz KI-gestützter Werkzeuge, etwa für Recherche, Struktur und Rohfassungen.

Jeder veröffentlichte Text durchläuft vor der Veröffentlichung eine inhaltliche Prüfung durch einen Menschen. Die redaktionelle Verantwortung für sämtliche Inhalte dieser Website trägt Arnold Wender als Betreiber (siehe Impressum). Fakten, Zahlen und rechtliche Aussagen werden gegen Primärquellen geprüft; nicht belegbare Aussagen werden gestrichen, nicht geglättet.

Damit greift die Ausnahme des Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 KI-VO: Für Texte, die einer menschlichen Überprüfung unterliegen und für die eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt, besteht keine gesonderte Kennzeichnungspflicht. Wir nennen den Einsatz trotzdem — weil Transparenz nicht dort aufhören sollte, wo die Pflicht endet.

Agentische Workflows in der Entwicklung

Diese Website wird mit einem stark automatisierten Entwicklungsprozess gebaut und gepflegt. Wir setzen dabei agentische KI-Systeme ein: KI-Agenten, die eigenständig Code schreiben, Tests ausführen, Audits durchführen und Änderungen über mehrere Arbeitsschritte hinweg vorbereiten.

Konkret betrifft das:

  • Entwicklung und Refactoring von Quellcode
  • technische SEO-, Sicherheits- und Barrierefreiheits-Audits
  • Übersetzungen und sprachliche Konsistenzprüfungen
  • Prüfung auf defekte Links, fehlerhafte Auszeichnung und Regressionen

Diese Systeme arbeiten hinter der Website, nicht auf ihr: Sie verarbeiten keine Daten unserer Besucherinnen und Besucher und treffen keine Entscheidungen über Personen. Jede Veröffentlichung wird von einem Menschen freigegeben.

Kein Chatbot, keine Emotionserkennung

Auf dieser Website ist kein KI-System im Einsatz, das direkt mit Ihnen interagiert — es gibt keinen Chatbot und keinen KI-Assistenten. Eine Hinweispflicht nach Art. 50 Abs. 1 KI-VO besteht daher nicht. Sollte sich das ändern, wird der Hinweis vor der ersten Interaktion angezeigt und diese Seite aktualisiert.

Ebenso setzen wir keine Emotionserkennung und keine biometrische Kategorisierung ein (Art. 50 Abs. 3 KI-VO). Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO statt.

Fragen zur KI-Nutzung

Wenn Sie wissen möchten, ob ein bestimmter Inhalt KI-generiert ist, fragen Sie uns — wir beantworten das konkret und ohne Umschweife: info@wendermedia.biz

Stand dieser Erklärung: 1. August 2026. Diese Seite wird aktualisiert, sobald sich unser KI-Einsatz oder die Rechtslage ändert.

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